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In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.01.2024 wurde die Plakatierungsverordnung des Marktes Eichendorf einstimmig beschlossen, sie tritt zum 01.03.2024 in Kraft.

Sie enthält Regelungen über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten im Gemeindegebiet des Marktes Eichendorf. Es wurde insbesondere ein neues System eingeführt um die in den letzten Jahren ausufernden Wahlplakatierungen einzudämmen.

Dem vorausgegangen ist ein Antrag von Kreisrat Thomas Maier, der in der Bürgerversammlung im Oktober 2023 auf die vielen Plakate hinwies, die vor der letzten Landtags- und Bezirkswahlen im Gemeindegebiet angebracht wurden. Er bat um Einführung eines Systems zur Anbringung von Wahlplakaten.

Bereits vor dem offiziellen Antrag von Herrn Maier sind einige Bürger an die Verwaltung herangetreten und haben ihren Unmut über die ausufernde Wahlplakatierung geäußert.

Die Verwaltung hat daraufhin eine Plakatierungsverordnung mit entsprechenden Regelungen erarbeitet. Nach dieser Verordnung darf zum Schutze des Orts- und Landschaftsbildes generell nur noch an den gemeindlichen Anschlagtafeln des Marktes Eichendorf sowie an den eigens angebrachten Plakatmasthängern, welche durch die Firma „Regionale Außenwerbung“ betrieben werden, plakatiert werden.

Für örtliche Vereine für Veranstaltungen im Gemeindegebiet ist die Plakatierung über die Plakatmasthänger kostenfrei (zehn Plakate pro Veranstaltung).

Unter § 2 der Plakatierungsverordnung ist die Wahlwerbung geregelt. Anschläge und Plakate zur Wahlwerbung dürfen nur noch an bestimmten Stellen angebracht werden. Es wurden neun Standorte im Gemeindegebiet ausgewählt, die in der Anlage zur Plakatierungsverordnung festgehalten sind. Pro Standort werden sechs Wochen vor jeder Wahl vom Markt Eichendorf Bauzäune aufgestellt. Pro Standort darf jede Partei kostenlos zwei Plakate (DIN A1) anbringen. Innerhalb einer Woche nach der Wahl müssen die Plakate wieder entfernt werden. Wahlplakatierung an Lichtmasten, Bäumen, Verkehrsschildern etc. ist damit verboten.

Für die Parteien bietet dieses System den Vorteil, dass sie nicht mehr das ganze Gemeindegebiet abfahren müssen sondern an neun zentralen Standorten im Gemeindegebiet ihre Plakate aufhängen können. Für das Landschaftsbild ergibt sich ein beachtlicher Vorteil, da nicht mehr der komplette Marktbereich „zugepflastert“ ist. Vor allem in letzter Zeit haben manche Parteien regelrechte Plakatfluten hinterlassen.

Die Plakatierungsverordnung finden sie hier:

Hier finden Sie das Merkblatt zur Plakatierung im Gemeindegebiet Eichendorf.

 

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