Auf der Homepage des Marktes Eichendorf unter der Rubrik „Rathaus & Politik“ unter „Wahlen“ ist der Stimmzettel zur Marktgemeinderatswahl digital eingestellt, hier können Sie online testen, wie Sie ihre Stimmen vergeben können und wann der Stimmzettel gültig ist und wann er ungültig wird.
1. Ankreuzen eines Wahlvorschlags („Listenkreuz“)
Die wählende Person kann einen Wahlvorschlag beim Kennwort ankreuzen, ohne bestimmte Bewerber/innen auszuwählen; damit vergibt sie so viele Stimmen, wie der Wahlvorschlag Namen umfasst.
2. Bis zu drei Stimmen für eine/n Bewerber/in („Kumulieren“)
Mit ihren Stimmen kann die wählende Person die Chancen einzelner Personen, ein Mandat zu erringen, durch „Häufeln“ (= Kumulieren) vergrößern: Sie kann diesen Bewerber/innen bis zu drei Stimmen geben. Hierzu wird das Feld vor dem Bewerber nicht angekreuzt, sondern es wird die entsprechende Anzahl der Stimmen mit „2“ oder „3“ eingetragen.
3. Stimmen für Bewerber/innen auf verschiedenen Wahlvorschlägen („Panaschieren“)
Die wählende Person kann ihre Stimmen Bewerber/innen auf verschiedenen Wahlvorschlägen geben (=Panaschieren). Sie braucht sich nicht auf Bewerber/innen einer Partei oder Wählergruppe beschränken. Die Gesamtstimmenzahl 20 darf aber insgesamt nicht überschritten werden.
4. Verbindung von Listenkreuz und Einzelstimmvergaben
Die wählende Person hat außerdem die Möglichkeit, die Einzelstimmvergabe (auch Kumulieren und Panaschieren) mit einem Listenkreuz zu verbinden und kann damit die Reststimmen vergeben, falls die Gesamtstimmenzahl noch nicht erreicht ist. Grundsatz beim Auszählen der Stimmen: „Einzelstimmvergabe geht vor Listenkreuz!“
Aber beachten – Gültig wählen!!!
Der Stimmzettel ist unter anderem ungültig, wenn
• die Gesamtstimmenzahl überschritten wurde,
• Zusätze, Bemerkungen oder Vorbehalte auf den Stimmzettel geschrieben werden,
• sich nicht eindeutig erkennen lässt, für wen die Stimmen abgegeben wurden, er leer abgegeben ist oder ausschließlich Streichungen von Namen oder Listen enthält – eine positive Willensbekundung des Wählers muss klar erkennbar sein!
Hier gehts zum Stimmzettel.





