Der Markt Eichendorf ist beim Betrieb der öffentlichen Einrichtungen stets bemüht Energie zu sparen. Sei es durch den Austausch von Fenstern bei der Schulturnhalle, das Aufstellen von LED-Straßenleuchten in Neubaugebieten oder durch den Einbau von modernen Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden wie z.B. dem Postsaal. Durch das Einsparen von Energie werden die Betriebskosten gesenkt und der CO2-Ausstoß reduziert.

Ein weiteres attraktives Einsparpotential bietet die Umrüstung von „alten“ Straßenbeleuchtungen auf moderne LED-Technik. Der Gemeinderat hat daher bereits im Frühjahr 2019 beschlossen, die stromfressenden und wartungsintensiven Langfeldleuchten (289 Stück!) im Gemeindegebiet durch LED-Leuchten zu ersetzen.

Auch für die Kommunen im ländlichen Raum wird das Bauland immer knapper bzw. ist es aufgrund der stark gestiegenen Preise schwierig zu erwerben. Zudem wandern immer mehr Bewohner aus den Ortszentren in die Randgebiete der Orte ab, um sich dort ihren Traum vom „Häuschen im Grünen“ zu verwirklichen.

Die Nachteile sind, dass die Leerstände innerorts zunehmen, die alten Gebäude verfallen und Baulücken nicht mehr geschlossen werden können – ein Ort wird unattraktiv! Außerdem stehen für Jüngere und Senioren oft nicht die Wohnungsgrößen zur Verfügung, die nachgefragt werden – die hauptsächlich vorhandenen Einfamilienhäuser sind nicht bezahlbar bzw. vom Arbeitsaufwand und der Anlage her oft nicht geeignet.

Im Zuge ihrer Abschlussarbeit des Masterstudiums „Urbanistik – Landschaft und Stadt“ an der TU München hat Frau Stephanie Fabich B.Sc. Architektur, Studierende der Technischen Universität München, die Möglichkeiten zu einer alternativen Ortsentwicklung im ländlichen Raum, speziell für Eichendorf untersucht.

Es geht dabei um die Möglichkeiten zur Reaktivierung von zentral gelegenen Leerständen, Gewerbe und Wohnflächen oder brach gefallenen Grundstücken.

Probleme sind unter anderem:

-       Gefahr des Bevölkerungsabzuges der Jungen,

-       innerorts leerstehende Wohnungen und Häuser,

-       die lebendige Ortsmitte könnte aussterben,

-       adäquater Wohnraum für bestimmte Bedarfsgruppen fehlt (Bedarfsgruppen für alternativen Wohnraum sind Junge, Ältere, Zuziehende, Rückkehrende, mit und ohne Kinder).

Eine Lösung kann dabei die „Baugemeinschaft“ sein: der gemeinschaftliche Wohnungsbau, egal in welcher Organisationsform.

Er kann die vielen Bedürfnisse in unterschiedlichen Lebenslagen abdecken und als alternatives Bau- und Wohnmodell funktionieren.

Es gibt bereits viele Beispiele welche alternativen Entwicklungsmöglichkeiten von Wohnraum möglich sind - auch in Eichendorf sind Potentiale und Möglichkeiten vorhanden.

Dazu hat eine Informations- und Diskussionsveranstaltung am 15.02.2016, im Sitzungssaal des Rathauses in Eichendorf stattgefunden, die gut besucht war. Anwesend waren der fast vollständige Marktgemeinderat, Interessierte und verschiedene Vereinsvorstände. In der regen Diskussion zeigte sich, dass man die Vorteile von Baugemeinschaften durchaus erkennt und man solche Modelle gezielt vorantreiben sollte, um die Attraktivität Eichendorfs als Wohnort für die verschiedenen Bedarfsgruppen zu erhalten und zu verbessern.

Deshalb legt die Gemeindeverwaltung auf der Internetseite des Marktes Eichendorf eine Informationsseite an, auf der man sich anhand verschiedener Links zum Thema Baugemeinschaften informieren kann.

hier die wichtigsten Links:

http://www.stiftung-trias.de (Förderung von sozial-ökolischen Projekten)

http://www.wohnprojekte-portal.de (Wohnprojekte-Portal betrieben von Stiftung trias; Infonetzwerk und Projekte-Suchmaschine)

http://www.fgw-ev.de (FGW Forum gemeinschaftliches Wohnen e.V. --> mit Regionalstellen)

http://www.megewo.de (Verein für generationenübergreifendes Wohnen, FGW-Regionalstelle Regensburg)

http://www.maro-zentrum.de (Genossenschaftliche Wohnprojekte im Alter, auch als Partner für Kommunen interessant)

http://www.bundesverband-baugemeinschaften.de (Zusammenschluss von Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Stadtentwicklung, Recht, Kultur und Bildung)

http://www.syndikat.org (Know How bei der Projektfinanzierung und Durchführung von selbstorganisierten Hausprojekten, großes Netzwerk an bereits realisierten Projekten)

http://www.erbbaurechtsverband.de (Interessant für Grundbesitzer - die Alternative zum Grundstücksverkauf)

aber auch Banken werden in diesem Bereich tätig:

https://www.gls.de
https://www.umweltbank.de

Beim Markt Eichendorf gibt es einen Ansprechpartner, der die Interessierten „zusammenführt“:

Herr Alfred Fraundorfer, Bauamt und Grundstücke: Tel. 09952/9301-18, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wenn Sie Interesse an einem gemeinschaftlichen Bau- oder Wohnprojekt haben und auf der Suche nach Mitgliedern, einem Grundstück oder Bestandsobjekt in Eichendorf sind, melden Sie sich gerne bei Herrn Fraundorfer. Mit Ihrer Zustimmung geben wir Ihren Kontakt weiter an andere Interessenten oder Eigentümer.

Wir bitten um Verständnis, dass alle weiteren organisatorischen Schritte nicht von der Gemeindeverwaltung übernommen werden können, aber wir helfen gerne bei einer „Zusammenführung“ der Interessenten.


 

Der Markt Eichendorf kann derzeit leider keine Gewerbegrundstücke anbieten

 

Für die Gewerbegebiete wurden Bebauungspläne mit verschiedenen Festsetzungen aufgestellt, welche unter der Rubrik „Rathaus & Politik“ bei „Ortsrecht“ eingesehen werden können. Diese Pläne übersenden wir Ihnen auch gerne auf Anfrage.

Ihre Ansprechpartner bei Fragen:

Gerne nehmen wir uns für Sie Zeit, um in einem persönlichen Gespräch Fragen zu klären!

Mehr zum Thema Standort/Standortsuche finden sie auch im Standort-Informations-System Bayern (SISBY) der IHK für Niederbayern.
Zum SISBY - einfach hier klicken

 

Hier finden Sie Umwelttipps, die immer wieder aktuell ergänzt werden:

PDF DownloadEnergiespartipps für den Haushalt 

 

Bauantrag, Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellungsverfahren, Verfahrensfreiheit, Vorlage:

Lieber Bauherr!
Vor Errichtung oder Änderung eines Gebäudes ist abzuklären, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen (qualifizierter  Bebauungsplan) genügt die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren ( Art. 58 Bayerische Bauordnung - BayBO).
Die verfahrensfreien Bauvorhaben sind in Art. 57 BayBO aufgeführt. Es sind jedoch eventuell trotzdem weitere Vorschriften betreffend Abstandsflächen (Art. 6 BayBO) und Brandschutz  (Art. 28 BayBO) einzuhalten.
Des Weiteren kann vor dem Abbruch von freistehenden Gebäuden keine Genehmigung/Vorlage nötig sein. In den anderen Fällen  ist die beabsichtigte Beseitigung  einen Monat vorher zu melden (Art. 57 Abs. 5 BayBO)
In den meisten Fällen ist es ratsam, sich vor der Durchführung beim Bauamt des Marktes Eichendorf oder bei der Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Dingolfing-Landau zu erkundigen.

Die Formulare zu den oben genannten Verfahren finden Sie hier.

Weitere wichtige Informationen/Telefonnummern:

  • Baubeginnsanzeige (Formular befindet sich in der Bauplanmappe) ausfüllen und über den Markt Eichendorf an das Landratsamt senden!
  • Bauwasseranschluss rechtzeitig vor Baubeginn beim Markt Eichendorf beantragen (Formular befindet sich in der Bauplanmappe oder  telefonisch)
  • Verlegung der Wasserversorgungsleitung in das Gebäude rechtzeitig beantragen (Formular befindet sich in der Bauplanmappe oder  telefonisch). Hierfür vom Bauherrn vorzusehende Leerrohre und Mauerdurchführungen sind vor Erstellung mit dem Bauhof abzusprechen.
  • Abwasseranschluss (falls nicht bekannt, evtl. Aufmaßblatt beim Markt Eichendorf vorhanden)
  • Abnahme der Abwasserleitungen und des Kontrollschachtes rechtzeitig beim Markt Eichendorf beantragen – Formular befindet sich in der Bauplanmappe! Die Entwässerungsanlage ist gemäß DIN 1986-100 auszuführen. In der gemeindlichen Entwässerungssatzung ist ein Haftungsausschluss wegen  Kanalrückstau enthalten.
  • Stromanschluss rechtzeitig beantragen bei E.ON  Netzcenter Vilshofen (08541/916-0)
  • Erdgasanschluss ist teilweise möglich – Anfragen an Kundenberater der ESB Erdgas Südbayern (08723/97870-0 oder 0160/8933230)
  • Telefonanschluss: Antrag stellen (telefonisch siehe Telefonbuch oder Anträge im Telekom-Laden erhältlich)
  • Verlegung Fernmeldekabel rechtzeitig beantragen bei Bauberatung Telekom Deggendorf 0800/3309755
  • Um Schäden zu vermeiden, vor Beginn von Erdarbeiten Bestandspläne über Kanal-, Wasser-  (bei  der Gemeinde), Strom- (beim Bayernwerk; Tel.: 0941/28003311), Telefon- (bei der Telekom; Tel.: 0991/29080-15) und Erdgasleitungen (bei der ESB; Tel.: 08723/97870-14) bei den vorgenannten Einrichtungen anfordern.
  • Kaminkehrermeister: rechtzeitig Absprache wg. Kaminausführung treffen!
    „Art. 78 (3) Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der Kaminkehrermeister die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage bescheinigt hat.“
  • Bei unvermeidlichen Arbeiten im Straßenraum rechtzeitig Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen (Gemeindestraße = Markt Eichendorf, alle anderen Straßen = Landratsamt)
  • Bestandspläne anlegen über alle Leitungen, die später nicht mehr sichtbar sind (zumindest fotografieren!)
  • Beim Einzug Einbau des Wasserzählers beim Markt Eichendorf beantragen und Ummelden im Einwohnermeldeamt!
  • Baufertigstellungsanzeige über den Markt Eichendorf an das Landratsamt senden
  • Die öffentliche Straße nicht als Waschplatz für Baumaschinen benutzen. Wenn Betonschlämme in die Kanalisation gelangt, kann es später zum Rückstau kommen – Kosten für die Beseitigung der Schäden trägt der Verursacher!
  • Auch Baumaterialien nicht auf der öffentlichen Straße ablagern. Bei Anlieferungen z.B. Holzbohlen unter die Stützen/Räder der Abladekräne legen, damit die Asphaltierung nicht beschädigt wird.
  • Weiterhin weist der Markt Eichendorf vorsorglich darauf hin, dass aufgrund der Baumaßnahme evtl. Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nachberechnet werden müssen, falls der Gemeindeteil an die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung angeschlossen ist und sich die Geschossfläche oder die Grundstücksfläche erhöht. Auch, falls baurechtlich keine Vorlage  an die Gemeindeverwaltung zu erfolgen hat, ist der Grundstückseigentümer  verpflichtet, nach den Satzungen für vorgenannte  Einrichtungen,  beitragspflichtige Baumaßnahmen an die Gemeinde zu melden.

 

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