Nachrichten und Neuigkeiten
Kulturpreis 2025 - Einreichung von Vorschlägen
Der Landkreis Dingolfing-Landau verleiht jährlich an Einzelpersonen, an Personengruppen oder an Gemeinden bzw. Gemeindeteile einen Kulturpreis, einen Kulturförderpreis und einen Jugendkulturpreis. Der Kulturförderpreis kann auch an Veranstalter verliehen werden.
Für die Verleihung des Kulturpreises 2024 werden die Vorschläge für die Kulturpreisverleihungen der Jahre 2019 bis 2023 aufrechterhalten. Vorschläge aus der Bevölkerung werden gerne bis 17. Februar 2025 unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegengenommen.
Für die zur Kulturpreisverleihung, Jugendkulturpreisverleihung und Kulturförderpreisverleihung vorgeschlagenen Personen, Personengruppen, Gemeinden oder Gemeindeteile gelten die gleichen Voraussetzungen wie bisher.
Neuer KoKi-Elterntreff in Eichendorf
Zusätzlich zum KoKi-Elterntreff in Dingolfing und Pilsting, gibt es seit heute einen neuen Elterntreff in Eichendorf. Begleitet wird dieser Treff von Isabella Kohlmayer.
Die Mitarbeiterinnen der KoKi im Landkreis Dingolfing-Landau haben diesen weiteren Elterntreff ins Leben gerufen, damit auch die Eltern zum Zuge kommen, die von den beiden anderen Elterntreffmöglichkeiten Dingolfing und Pilsting weiter entfernt wohnen. Martina Baierl, Evelyn Billinger und Teresa Lux, die Mitarbeiterinnen bei „KoKi Frühe Hilfen“, sind absolut überzeugt vom Konzept Elterntreff unter professioneller Anleitung. Natürlich geht es bei einem solchen Treffen um die Kinder, aber vielmehr geht es darum, wie es den Eltern als Mama oder Papa geht, welche Fragen sie beschäftigen, wie sich der Alltag mit Baby und Kleinkind verändert hat.
Der Elterntreff findet mittwochs (außer in den Ferien) im Vereinsraum/Postsaal in Eichendorf (Marktplatz 7) von 9.30 bis 10.30 Uhr immer sechs Mal in Folge statt. Die Teilnahme ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos. Hierzu ist eine Anmeldung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! nötig. Geschwisterkinder dürfen natürlich mitgebracht werden. Fragen zum Elterntreff beantworten die Mitarbeiterinnen des KoKi-Büros unter 08731/87-521, -531 oder -532 gerne.
Bürgermeister Josef Beham begrüßte Everlyn Billinger, Martina Baierl, Isabella Kohlmayer und Teres Lux heute im Vereinsraum des Eichendorfer Postsaal und wünschte viel Erfolg und Spaß beim Elterntreff.
Verleihung der Ehrenamtsmedaille
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge ein!
Die alljährliche Verleihung der Ehrenamtsmedaille des Marktes Eichendorf findet auch in diesem Jahr wieder statt. Daher werden alle Vereine im Gemeindegebiet aufgerufen, Vorschläge in der Gemeindeverwaltung einzureichen. Diese nimmt Frau Able (Erdgeschoss, Zimmer Nr. 2) gerne persönlich, telefonisch unter 09952/9301-42 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen.
Ein Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter Vorschlagsformular Ehrenamtsabend
Was sind die Voraussetzungen?
Mindestens 10-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft eines Vereines – Auszeichnung mit versilberter Medaille und Urkunde
Mindestens 25-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft eines Vereines – Auszeichnung mit einer echt silbernen Medaille und Urkunde
Die zu ehrende Person muss noch aktiv in der Vorstandschaft tätig sein oder in den letzten Jahren ausgeschieden sein
Nicht nur Vorstandschaft im „engeren Sinne“, sondern auch die erweiterte Vorstandschaft und das Funktionspersonal (z. B. Platzwart usw.)
Pro Verein wird jährlich maximal eine Person geehrt
Vereine mit Sitz in der Marktgemeinde Eichendorf
Vereinszweck: keine reinen Geselligkeitsvereine, es soll Jugendarbeit betrieben werden
Mikrozensus 2025 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt
Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen sie dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.
Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert. Sie können die Fragen des Mikrozensus entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die dafür sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.
Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.
Hinweise:
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:
statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik