Nachrichten und Neuigkeiten
Impftour durch den Landkreis
Die mobilen Impfteams des BRK touren ab kommender Woche durch den Landkreis. Start der Impfaktion ist am Montag, 07.02.2022, bei uns in Eichendorf im Postsaal. Von 10 Uhr bis 16 Uhr hat man die Möglichkeit, sich ohne Termin impfen zu lassen. Die Impfteams haben folgende Impfstoffe im Gepäck: Biontech (sowohl für Erwachsene als auch für Kinder) und Moderna (für alle über 30 Jahren).
Bitte nehmen Sie Ihren Personalausweis, Impfpass und ggf. Impfnachweise von vorherigen Corona-Impfungen mit.
Das Impfzentrum in Dingolfing hat weiterhin wie gewohnt geöffnet.
Alle Termine der Impftour im Überblick
Nachruf
Der Markt Eichendorf trauert um seinen
Altbürgermeister
Herrn Max Schadenfroh
Der Verstorbene war von 1990 bis 2002 Mitglied des Marktgemeinderates Eichendorf und hierbei von 1996 bis 2002 zweiter Bürgermeister des Marktes Eichendorf.
Altbürgermeister Max Wagner – Ehrenbürger der Marktgemeinde Eichendorf
„Die Gemeinden können Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen.“ So steht es im Artikel 16 der Gemeindeordnung. Das ist die höchste Auszeichnung, die eine Gemeinde verleihen kann! Dass sich Altbürgermeister Max Wagner diese Ernennung außerordentlich verdient hat, darüber war sich der Marktgemeinderat in der Sitzung am 09.09.2021 einstimmig einig.
Am Donnerstag, den 18.11.2021, wurde im Rahmen einer Gemeinderatssitzung Max Wagner diese Ehre zuteil. Unter Berücksichtigung der Coronaregeln verlieh 1. Bürgermeister Josef Beham ihm in einem kurzen feierlichen Akt die Ehrenbürgerschaft.
Da diese Ehrenwürde besondere Verdienste voraussetzt, wurden bisher nur zwei Personen damit ausgezeichnet: Sr. Ebermutha, bereits 2002 mit 99 Jahren verstorben, und Gräfin Monica von Arco auf Valley.
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Akutelle Entwicklung - Informationen zum Coronavirus
Nach Überschreitung der 7-Tages-Infektionsinzidenz von 1.000 Fällen werden ab Donnerstag, den 25.11.2021 die Schulturnhalle und alle Sportplätze geschlossen. Der Hotspot-Lockdown gilt, bis der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter dem Inzidenzgrenzwert von 1.000 liegt. |