Der Markt Eichendorf gibt jährlich 5 Tonnen Senfsaat an Landwirte aus, die erosionsgefährdete Flächen in der Marktgemeinde bewirtschaften.
Durch die Senfpflanzen werden Abschwemmungen an Hanglagen reduziert, da die Pflanzen den Boden abschirmen und verfestigen.
Durch diese Maßnahme konnten die Kosten für das Räumen der Gräben in den vergangenen Jahren gesenkt werden.
Der Erhalt des Saatgutes ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die zum Anbau vorgesehene Fläche muss im Flächennutzungsplan als erosionsgefährdet dargestellt sein.
- Der Anbau sollte idealerweise zwischen Mitte und Ende August erfolgen, spätestens jedoch in der ersten Septemberwoche.
- Der Senf muss über den Winter stehen bleiben und es darf keinesfalls im Herbst gemulcht und/oder eingeackert werden.
- Die Flächen, auf denen das Saatgut ausgebracht wird, dürfen nicht bis zur Grabenkrone bewirtschaftet werden (Abstand mind. 1 Meter).
- Öffentlicher Grund darf nicht bewirtschaftet werden.
- Das Saatgut darf nicht für sog. „Greening-Flächen“ verwendet werden, zu deren Anlage der Antragsteller verpflichtet ist.
- Im Folgejahr ist ein möglichst hoher Bedeckungsgrad (mind. 30%) zwischen den Reihen der Folgekultur anzustreben.
Bitte beachten Sie den Ablauf des Ausgabeverfahrens:
- Für das Ausstellen der Berechtigungsscheine ist (ab sofort) unter der Tel.-Nr. 09952/9301-44 ein Termin zu vereinbaren.
Folgende Angaben sind bereits am Telefon zu machen:
- Vorname, Name, Adresse und Telefonnummer des Landwirts und ggf. der zur Abholung bevollmächtigten Person
- Flurnummer und Gemarkung der betroffenen landw. Grundstücke
- Größe der Flächen, auf denen das Saatgut ausgebracht werden soll
Die Berechtigungsscheine können zum vereinbarten Zeitpunkt im Rathaus, 1. OG, Zi-Nr. 16 abgeholt werden.
Ab Montag, den 02. Juli 2026 werden die Berechtigungsscheine im Rathaus (1. OG, Zi. Nr. 16) ausgestellt.






