Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 09.06.2024 wurde an der Anschlagtafel am Rathaus (Passage zum Postsaal) ausgehängt.

Das Wählerverzeichnis wird in automatisierter Form von Dienstag, 21.05.2024 bis Freitag, 24.05.2024 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Eichendorf, Marktplatz 5, Zimmer 2, für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Den Stimmberechtigten wird spätestens bis 19.05.2024 der Wahlbenachrichtigungsbrief übersandt.

In der Bekanntmachung ist auch die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen geregelt.

Einen Wahlschein kann auf Antrag erhalten, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Der Wahlschein kann schriftlich (auch z. B. per Telefax, E-Mail, Bürgerserviceportal des Marktes Eichendorf) oder mündlich (nicht aber telefonisch) bis 07.06.2024, 18.00 Uhr, im Rathaus beantragt werden (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch bis 15.00 Uhr am Wahltag).

Für die Antragstellung ist zwar keine bestimmte Form vorgeschrieben – zweckmäßigerweise ist allerdings auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ein vollständiger Musterantrag aufgedruckt, der ausgefüllt werden kann und unterschrieben sein muss.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist – diese ist ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckt.

Die weiteren Einzelheiten sind aus der öffentlichen Bekanntmachung an der Anschlagtafel am Rathaus ersichtlich.