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Nachrichten und Neuigkeiten

Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl 2026 liegt zur Einsicht bereit

Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl am 08.03.2026 wurde an der Anschlagtafel am Rathaus (Passage zum Postsaal) ausgehängt.

Das Wählerverzeichnis wird in automatisierter Form von Montag, 16.02.2026 bis Freitag, 20.02.2026 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Eichendorf, Marktplatz 5, Zimmer 2 - Einwohnermeldeamt, für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.

In der Bekanntmachung ist auch die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen geregelt.

Einen Wahlschein kann auf Antrag erhalten, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Der Wahlschein kann schriftlich (auch z. B. per Telefax, E-Mail, Bürgerserviceportal des Marktes Eichendorf) oder mündlich (nicht aber telefonisch) bis 06.03.2026, 15.00 Uhr, im Rathaus beantragt werden (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch bis 15.00 Uhr am Wahltag).

Für die Antragstellung ist zwar keine bestimmte Form vorgeschrieben – zweckmäßigerweise ist allerdings auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ein vollständiger Musteran-trag aufgedruckt, der ausgefüllt werden kann und unterschrieben sein muss.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist – diese ist ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbe-nachrichtigungsbriefes aufgedruckt.

Die weiteren Einzelheiten sind aus der öffentlichen Bekanntmachung an der Anschlagtafel am Rathaus ersichtlich.

 

Straßensperrung aufgrund von Baumarbeiten

Am Montag, 09.02. bis Mittwoch, 11.02.2026 ist die Schlossallee und teilweise die Straße Richtung Adldorf-Nißlöd-Rödlhub jeweils von 07:30 bis 17:00 Uhr aufgrund von Baumarbeiten der Alleebäume gesperrt.

Gebührenanpassung beim Personalausweis

Wie das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am Montag, den 02.02.2026 mitteilte, wurde am 30. Januar seitens des Bundesrates einer neuen Verordnung zugestimmt, welche eine wesentliche Auswirkung hat. Diese Verordnung tritt am 07.02.2026 in Kraft.

Die Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises, aufgrund gestiegener Kosten beim Ausweishersteller und den Personalausweisbehörden, werden angehoben. Die Anpassung wirkt sich wie folgt aus:

Antragstellende     Gültigkeitsdauer        Gebühr alt         Gebühr neu
unter 24 Jahren    6 Jahre                        22,80 EUR         27,60 EUR
ab 24 Jahren         10 Jahre                      37,- EUR           46,- EUR

Verleihung der Ehrenamtsmedaille

Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge ein!
Die alljährliche Verleihung der Ehrenamtsmedaille des Marktes Eichendorf findet auch in diesem Jahr wieder statt. Daher werden alle Vereine im Gemeindegebiet aufgerufen, Vorschläge in der Gemeindeverwaltung einzureichen. Diese nimmt Frau Eckl-Grum (Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4) gerne persönlich, telefonisch unter 09952/9301-19 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen.

Ein Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Rathaus & Politik – Formulare zum Download“.

Was sind die Voraussetzungen?

  • mindestens 10-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft eines Vereines – Auszeichnung mit versilberter Medaille und Urkunde
  • mindestens 25-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft eines Vereines – Auszeichnung mit einer echt silbernen Medaille und Urkunde
  • die zu ehrende Person muss noch aktiv in der Vorstandschaft tätig sein oder in den letzten Jahren ausgeschieden sein
  • nicht nur Vorstandschaft im „engeren Sinne“, sondern auch die erweiterte Vorstandschaft und das Funktionspersonal (z. B. Platzwart usw.)
  • pro Verein wird jährlich maximal eine Person geehrt
  • Vereine mit Sitz in der Marktgemeinde Eichendorf
  • Vereinszweck: keine reinen Geselligkeitsvereine, es soll Jugendarbeit betrieben werden

Hier kommen Sie zum Formular: Ehrenamtsmedaille

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