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Nachrichten und Neuigkeiten

Wespen- und Hornissenberatung

Wespen und Hornissen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt. Die am häufigsten vorkommenden Wespenarten dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden (vgl. § 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).

Hornissen sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 c BNatSchG in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung (BArtschV) besonders geschützt. Es ist u.a. verboten sie zu fangen, verletzen oder zu töten (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Sollte eine Ausnahme (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) oder eine Befreiung (§ 67 Abs. 1 BNatSchG) notwendig sein, ist nach Art. 44 Abs. 2 BayNatSchG die untere Naturschutzbehörde zuständig.

Grundsätzlich ist das Landratsamt Dingolfing-Landau als untere Naturschutzbehörde jedoch um ein harmonisches Nebeneinander von Mensch und Natur sehr bemüht. Deshalb wurde im Landkreis Dingolfing-Landau ein ehrenamtlicher Wespen- und Hornissenberater bestellt. Dieser berät die Menschen vor Ort und sucht bei Bedarf mit ihnen gemeinsam nach Lösungen. Für Sie im Gemeindebereich tätig als Ehrenamtlicher Wespen- und Hornissenberater:

Herr Rudi Weiß, Bubach Nr. 6, 94437 Mamming, Tel.: 09955-1303, Handy: 0170-7619421

Seine Dienstleistung umfasst folgendes: Beratung von Bürgern am Telefon und vor Ort über Biologie, den Wert und den gesetzlichen Schutz von Wespen und Hornissen, Begutachtung der Nester und Bestimmung der Art, Entscheidung über den weiteren Umgang mit den Wespen und Hornissen

Für, im Bundesnaturschutzgesetz geregelte Ausnahmen und Befreiungen ist die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt zuständig (Johannes Neuner Tel.: 08731/87-239).

Bewässerungsverbot von Rasen- und Grünflächen, Sport- und Reitplätzen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die anhaltenden Hitzeperioden und die ausbleibenden Niederschläge stellen unsere Natur und die Wasserversorgung zunehmend vor große Herausforderungen. Böden trocknen aus, Pflanzen leiden unter Wassermangel und die natürlichen Wasserreserven können sich vielerorts nicht mehr ausreichend erholen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource Wasser ist deshalb wichtiger denn je.

Um die öffentliche Wasserversorgung auch in den kommenden Wochen sicherzustellen und unsere natürlichen Ressourcen zu schützen, wurden für unsere Gemeinde zeitlich begrenzte Bewässerungsregelungen erlassen. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Trinkwasserversorgung, sondern tragen auch dazu bei, die Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit zu begrenzen.

Mit diesem Beitrag möchten wir Sie über die Hintergründe der aktuellen Situation sowie die geltenden Bestimmungen informieren. Gleichzeitig bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und ihre Unterstützung. Jeder bewusste Umgang mit Wasser leistet einen wichtigen Beitrag dazu, unsere Versorgung auch in Zeiten extremer Witterung zuverlässig zu sichern.

Verursacht durch die anhaltende Hitze und Trockenheit stieg der Wasserverbrauch in den vergangenen Wochen zeitweise um bis zu 35 % an und bewegt sich auch weiterhin auf sehr hohem Niveau. Auch Regenfälle zwischendurch ändern nichts an der momentanen Situation.

Die Trinkwassergewinnung erfolgt beim Markt Eichendorf durch drei eigenen Tiefbrunnen aus über 110 Meter Tiefe. Der momentane Trinkwasserverbrauch im Gemeindegebiet übersteigt jedoch zeitweise die maximale Förderleistung der eigenen Brunnen.

Aus diesen Gründen bitten wir unsere Bürger weiterhin um einen ressourcenschonenden Umgang mit unserem Trinkwasser und hoffen auf Ihr Verständnis um die Sicherheit der Trinkwasserversorgung gewährleisten zu können.

Weiterhin gilt ein Bewässerungsverbot von Rasen- und Grünflächen, Sport- und Reitplätzen im gesamten Gemeindegebiet entsprechend § 15 Abs. 3 der gemeindlichen Wasserabgabesatzung mit sofortiger Wirkung. Dies gilt bis Widerruf des Verbots.

Ausgenommen von diesem Verbot ist die Bewässerung aus privaten Brunnen oder Regenwasserzisternen.

Sobald sich die Situation stabilisiert hat und die Wasserversorgung wieder vollständig gesichert ist, wird das Verbot aufgehoben. Eine entsprechende Bekanntmachung ergeht durch den Markt Eichendorf.

Zwischenbilanz im Freibad Eichendorf: Deutliches Besucherplus zur Saisonhalbzeit

Das Freibad Eichendorf erfreut sich auch in diesem Jahr wieder großer Beliebtheit und kann zur Saisonhalbzeit eine äußerst erfreuliche Bilanz ziehen. Die bisherigen Besucherzahlen bestätigen eindrucksvoll, dass das Bad weit über die Gemeindegrenzen hinaus ein beliebtes Ausflugsziel und ein wichtiger Treffpunkt für Familien, Kinder, Jugendliche und Erholungssuchende ist.

Weiterlesen: Zwischenbilanz im Freibad Eichendorf: Deutliches Besucherplus zur Saisonhalbzeit

Stellenausschreibung ab sofort - Bademeister / Mitarbeiter Bauhof

 

  1. Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen, Sport- und Reitplätzen bleibt vorerst aufrecht!
  2. Neue Jugend- und Seniorenbeauftragte ernannt
  3. Fünf Tage Stimmung, Tradition und Unterhaltung
  4. Unzulässige Werbung
  5. Achtung: Betrügerplakate im Umlauf

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