Änderungen zur Grundsteuer müssen von den Grundstückseigentümern eigenständig beim Finanzamt angezeigt werden. Bitte beachten Sie dazu das folgende Schreiben vom Bayerischen Landesamt für Steuern.
Änderungen zur Grundsteuer müssen von den Grundstückseigentümern eigenständig beim Finanzamt angezeigt werden. Bitte beachten Sie dazu das folgende Schreiben vom Bayerischen Landesamt für Steuern.