Nachrichten und Neuigkeiten
Neue Regelungen zur Wahlplakatierung für die Europawahl im Gemeindegebiet Eichendorf
Der Markt Eichendorf hat zum 01.03.2024 eine Plakatierungsverordnung erlassen, welche auch die Wahlwerbung regelt. Dies bedeutet, dass die zur Europawahl zugelassenen Parteien ohne gesonderte Genehmigung jeweils zwei Plakate (Din A1) pro Standort an den neun Großplakatständern im Gemeindegebiet anbringen dürfen. Eine Plakatierung über die Standorte hinaus an Straßenlaternen, Verkehrsschildern, Bäumen, Buswartehäuschen, Gebäuden etc. ist nicht erlaubt.
Die Standorte befinden sich in Aufhausen, Eichendorfer Straße, Höhe Schützenhaus, in Eichendorf, Landauer Straße, Höhe Freibad, in Eichendorf, Plattlinger Straße, Höhe Wirtshaus Kapfinger, in Eichendorf, Pfarrkirchener Straße, Höhe Friedhof, in Eichendorf, Vilshofener Straße, Höhe Gesundheitszentrum, in Exing, Höhe Verkehrsinsel Kapelle, in Kröhstorf, Höhe Haus Nr. 50, in Wisselsdorf, Höhe Feuerwehrhaus und in Wochenweis, Höhe Feuerwehrhaus. Für die Europawahl 2024 werden die Großplakatständer (zwei Bauzäune pro Standort) bis spätestens 28.04.2024 vom gemeindlichen Bauhof aufgebaut (je nach Wetterlage voraussichtlich am 25. & 26.04.). Die Standorte sind so ausgewählt, dass von jeder Fahrtrichtung ein Bauzaun einsehbar ist. Somit kann von jeder Partei pro Bauzaun ein Plakat Din A1 mit Kartonverstärkung vor Ort mit Kabelbindern am Bauzaun angebracht werden. Die Plakate sind so anzubringen, dass 10 Plakate auf einem Bauzaun Platz haben (obere Reihe 5 Plakate, untere Reihe 5 Plakate).
Für die Wahlplakatierung werden keine Kosten erhoben, die Plakate sind jedoch innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl wieder selbständig zu entfernen.
Alle Infos finden Sie hier in unserem Merkblatt:
Für Fragen steht Frau Noneder (09952 9301-47) von der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Eichendorfer Rathaus in KW 16 eingeschränkt geöffnet
Aufgrund von Renovierungsarbeiten und den damit einhergehenden EDV-Umbauarbeiten sind das Einwohnermeldeamt und das Standesamt am Montag, den 15.04.2024 und am Dienstag, den 16.04.2024 ganztägig geschlossen und nicht telefonisch erreichbar.
In dringenden Fällen (z.B. bei der Beurkundung eines Sterbefalls oder einer Vaterschaftsanerkennung) ist das Standesamt unter der 09952/9301-47 erreichbar.
Aufgrund einer internen Schulung sind am Donnerstag, den 18.04., alle Abteilungen im Rathaus – mit Ausnahme des Einwohnermeldeamtes – ganztägig geschlossen.
Neu- & Ersatzpflanzungen von Bäumen
Unsere fleißigen Männer vom Bauhof führten im Frühjahr Ersatz- und Neupflanzungen durch.
Teils mussten alte Bäume gefällt werden, oder sie erlitten im Sturm und unter den großen Schneemassen im Dezember Schaden. Die Maßnahme dient neben der Kompensation der gefällten Bäume auch der Erweiterung des Grüns in unserer Marktgemeinde und trägt dazu bei, die Vielfalt und das ökologische Gleichgewicht in unserem Lebensraum zu erhalten.
Insgesamt wurden zwölf Bäume als Straßenbegleitgrün gepflanzt und sechs kleinere Bäume in einer Grünfläche. Die Auswahl der Baumarten - Buchen, Eichen, Linden und Feldahorn - wurde sorgfältig getroffen, um die örtlichen Bedingungen zu berücksichtigen und eine langfristige, gesunde Entwicklung zu gewährleisten.
Das Foto zeigt unseren Bürgermeister Josef Beham zusammen mit Robert Fastenmayr und Peter Pöll vom Bauhof vor einer neu gepflanzten Buche neben dem Bockerlbahnradweg zwischen Adldorf und Prunn.
Vollsperrung Staatsstraße 2115 - Ersatzneubau Vilskanal-Brücke bei Kröhstorf
Das Staatliche Bauamt Landshut beginnt ab 02.04.2024 mit dem Ersatzneubau der Brücke Kröhstorf über den Vilskanal.
Hiefür ist ab 02.04.2024 bis voraussichtlch Ende Oktober 2024 eine Vollsperrung der Staatsstraße 2115 auf Höhe Vilskanal-Brücke nötig (Bauphase 1). Ab Anfang September wird das Baufeld, aufgrund von Straßenbauarbeiten im Bereich der St 2115, vom Brückenbauwerk Richtung Landkreisgrenze Deggendorf erweitert (Bauphase 2).
Die Umleitung für den Verkehr aus Richtung Kröhstorf kommend erfolgt über die Staatstraße 2083 Richtung Untergrafendorf und über die Kreisstraßen PAN 41 bzw. DEG 38 nach Gergweis, dort weiter über die Kreisstraße DEG 36 nach Gergweis. Für den Verkehr aus Richtung Gergweis kommend erfolgt die Umleitung in umgekehrter Reihenfolge.
Während der Bauphase 2 ändert sich die Umleitung für den überörtlichen Verkehr nicht.
Wir bitten um Verständnis für die Behinderungen und Umleitungen.