Der Friedhof in Eichendorf ist eine kommunale Einrichtung des Marktes Eichendorf.

Wegen der Grabbelegung, den Kosten, oder bei Fragen und Anregungen, wenden Sie sich an das  Einwohnermeldeamt im Rathaus in Eichendorf, Tel. Nr. 09952/9301-33 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Der Eichendorfer Friedhof beherbergt neben den traditionellen Erdgräbern auch eine Urnenwand. Sie besteht aus  Doppel- und Familienkammern, die auch wie die Erdgräber für 15 Jahre erworben werden können.

Der Preis der Urnenkammern beträgt für 15 Jahre

  • für eine Doppelkammer 570,-- €,
  • für eine Familienkammer 1140,-- €.

Die Gebühren für Erdgräber setzen sich wie folgt zusammen:

  • Einzelgrab bei Erwerb für 15 Jahre  155,-- €, Verlängerung für 5 Jahre 50,-- €,
  • Doppelgrab bei Erwerb für 15 Jahre 230,-- , € Verlängerung für 5 Jahre 75,-- €,
  • Familiengrab bei Erwerb für 15 Jahre 310,-- €, Verlängerung für 5 Jahre 110,-- €.

Die Benutzung und die Gebühren sind in gemeindlichen Satzungen geregelt, die Sie unter der Rubrik „Rathaus & Politik“ bei „Ortsrecht“ finden.

Das beim Friedhof in Eichendorf beauftragte Bestattungsinstitut ist die Fa. Fink Rudolf, Kröhstorf 43, 94428 Eichendorf, Tel. Nr. 08547/7154, zuständig.

Der Friedhof Reichstorf wird von der Friedhofsgemeinschaft Reichstorf verwaltet.

Die weiteren Friedhöfe im Gemeindegebiet sind kirchliche Einrichtungen. Für die Verwaltung sind die jeweiligen Pfarrämter bzw. Kirchenverwaltungen zuständig.
Die Kontaktadressen finden Sie bei der Rubrik „Einrichtungen“ unter „Kirchliche Einrichtungen“.