Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die anhaltenden Hitzeperioden und die ausbleibenden Niederschläge stellen unsere Natur und die Wasserversorgung zunehmend vor große Herausforderungen. Böden trocknen aus, Pflanzen leiden unter Wassermangel und die natürlichen Wasserreserven können sich vielerorts nicht mehr ausreichend erholen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource Wasser ist deshalb wichtiger denn je.

Um die öffentliche Wasserversorgung auch in den kommenden Wochen sicherzustellen und unsere natürlichen Ressourcen zu schützen, wurden für unsere Gemeinde zeitlich begrenzte Bewässerungsregelungen erlassen. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Trinkwasserversorgung, sondern tragen auch dazu bei, die Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit zu begrenzen.

Mit diesem Beitrag möchten wir Sie über die Hintergründe der aktuellen Situation sowie die geltenden Bestimmungen informieren. Gleichzeitig bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und ihre Unterstützung. Jeder bewusste Umgang mit Wasser leistet einen wichtigen Beitrag dazu, unsere Versorgung auch in Zeiten extremer Witterung zuverlässig zu sichern.

Verursacht durch die anhaltende Hitze und Trockenheit stieg der Wasserverbrauch in den vergangenen Wochen zeitweise um bis zu 35 % an und bewegt sich auch weiterhin auf sehr hohem Niveau. Auch Regenfälle zwischendurch ändern nichts an der momentanen Situation.

Die Trinkwassergewinnung erfolgt beim Markt Eichendorf durch drei eigenen Tiefbrunnen aus über 110 Meter Tiefe. Der momentane Trinkwasserverbrauch im Gemeindegebiet übersteigt jedoch zeitweise die maximale Förderleistung der eigenen Brunnen.

Aus diesen Gründen bitten wir unsere Bürger weiterhin um einen ressourcenschonenden Umgang mit unserem Trinkwasser und hoffen auf Ihr Verständnis um die Sicherheit der Trinkwasserversorgung gewährleisten zu können.

Weiterhin gilt ein Bewässerungsverbot von Rasen- und Grünflächen, Sport- und Reitplätzen im gesamten Gemeindegebiet entsprechend § 15 Abs. 3 der gemeindlichen Wasserabgabesatzung mit sofortiger Wirkung. Dies gilt bis Widerruf des Verbots.

Ausgenommen von diesem Verbot ist die Bewässerung aus privaten Brunnen oder Regenwasserzisternen.

Sobald sich die Situation stabilisiert hat und die Wasserversorgung wieder vollständig gesichert ist, wird das Verbot aufgehoben. Eine entsprechende Bekanntmachung ergeht durch den Markt Eichendorf.