Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode und den damit gesteigerten Wasserverbrauch um etwa 30 – 35 % gerät die gemeindliche Wasserversorgung des Marktes Eichendorf an ihre Grenzen. Entsprechend § 15 Abs. 3 der gemeindl. Wasserabgabesatzung wird mit sofortiger Wirkung eine Bewässerungsverbot im gesamten Gemeindegebiet für Rasen- und Grünflächen, von Sport- und Reitplätzen erlassen. Dies gilt bis Widerruf des Verbots. 

Ausgenommen von diesem Verbot ist die Bewässerung aus privaten Brunnen oder Regenwasserzisternen.

Sobald sich die Situation stabilisiert hat und die Wasserversorgung wieder vollständig gesichert ist, wird das Verbot aufgehoben. Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgt durch den Markt Eichendorf.