Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode und den damit gesteigerten Wasserverbrauch um etwa 30 – 35 % gerät die gemeindliche Wasserversorgung des Marktes Eichendorf an ihre Grenzen. Entsprechend § 15 Abs. 3 der gemeindl. Wasserabgabesatzung wird mit sofortiger Wirkung eine Bewässerungsverbot im gesamten Gemeindegebiet für Rasen- und Grünflächen, von Sport- und Reitplätzen erlassen.
Ausgenommen von diesem Verbot ist die Bewässerung über einen privaten Brunnen oder einer Regenwasserzisterne.





