In der Marktgemeinderatssitzung am 17. Oktober 2024 wurde eine neue Richtlinie zur Vereinsförderung und über die Gewährung von freiwilligen Leistungen verabschiedet.

Die Richtlinien treten mit Genehmigung durch den Marktgemeinderat am 01. Januar 2025 in Kraft.

Eingesehen werden kann diese unter: Downloads - Richtlinien