Ab heute, den 01. Oktober 2024, ändert sich aufgrund von Digitalisierungen der Prozess von Bauanträgen.

Ab sofort ist das Landratsamt Dingolfing zuständig und somit der erste Ansprechpartner für die Bauanträge. Das Landratsamt Dingolfing ist für die Annahme, die Prüfung und die Weiterleitung der Anträge an die jeweiligen Gemeinden zuständig. Zudem übernimmt das Landratsamt auch die Verwaltung der elektronischen Akten und stellt sicher, dass alle eingereichten Dokumente sicher und ordnungsgemäß verarbeitet und archiviert werden.

Das Schreiben mit weiteren Informationen können Sie hier herunterladen.