In der Postsaal-Passage wurde die Wahlbekanntmachung für die Europawahl mit dem Musterstimmzettel ausgehängt. Die Wahl am Sonntag, 09. Juni 2024, beginnt um 08.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr.

Das Gemeindegebiet Eichendorf ist in acht allgemeine Stimmbezirke eingeteilt worden: Eichendorf, Adldorf, Aufhausen, Dornach, Exing, Hartkirchen, Reichstorf und Wisselsdorf. In welchem Wahllokal gewählt werden kann, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die die Wahlberechtigten Mitte Mai erhalten haben.

Wahlberechtigte Personen können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wahlberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zu den Abstimmungen mitzubringen. Gewählt wird mit amtlichem Stimmzettel, der dem Wähler/der Wählerin bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt wird. Jeder Wähler/Jede Wählerin hat eine Stimme zu vergeben und erhält einen Stimmzettel.

Wer durch Briefwahl abstimmen will, erhält von der Gemeinde auf Antrag die Wahlunterlagen. Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und der verschlossene Stimmzettelumschlag (mit dem Stimmzettel darin) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am 09. Juni 2024 bis 18 Uhr eingeht. Briefwähler sollten unbedingt das Merkblatt beachten (Unterschrift, Kuverts, Wahlschein...), ansonsten kann die Wahl ungültig sein.

Die Wahlbekanntmachung hängt am Wahltag zusammen mit dem Musterstimmzettel am Eingang der Wahllokale aus.

Die vier Briefwahlvorstände für das Gemeindegebiet Eichendorf treten am Wahlsonntag um 16.30 Uhr in der Joseph-von-Eichendorff-Schule in der Pfarrkirchener Straße 11 in Eichendorf zusammen, um mit den vorbereitenden Arbeiten für die Auszählung (um 18.00 Uhr) zu beginnen.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken und bei den Briefwahlvorständen sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Hier können Sie die Bekanntmachung herunterladen.