Die Bayerische Staatskanzlei hat einen sehr hilfreichen Leitfaden herausgebracht, welcher alle relevanten Informationen rund um das Thema "Feste feiern" zusammengefasst hat:
Dieser Leitfaden kann über einen Klick auf das Bild unten heruntergeladen werden. Alternativ liegen gedruckte Broschüren im Rathaus, Zimmer Nr. 1, aus.
Der Markt Eichendorf möchte in diesem Zuge die Vereine daran erinnern, dass jedes öffentliche Fest vorab der Gemeinde anzuzeigen ist. Anliegend finden Sie das Formular, über welches die jeweilige Veranstaltung dem Ordnungsamt des Marktes Eichendorf anzuzeigen ist, des Weiteren kann mit diesem Formular auch ein Antrag auf eine Gestattung nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz für den Ausschank von Alkohol beantragt werden:
Wir empfehlen allen Vereinen, so früh wie möglich mit unserem Ordnungsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, welche Anzeige- und Erlaubnispflichten und welche Vorgaben genau bestehen, sodass gemeinsam vernünftige Lösungen gefunden werden können.
Ihr Ansprechpartner im Ordnungsamt: Florian Loher; Tel.: 09952/9301-43