In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöfenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Sie bringen ihre nichtjuristischen Wertungen und ihre Lebenserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein und leisten so einen wertvollen Beitrag zu einerallgemeinverständlichen Rechtsprechung und zur Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürger mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Diese haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Interessierte Gemeindebürger werden gebeten, sich bis spätestens Freitag, 17. März 2023 beim Markt Eichendorf, Frau Stinglhammer, Zimmer 14, Tel. 09952/9301-30, zu melden (auch per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Die Bekanntmachung zum Ehrenamt finden Sie hier.
Bewerbungsformular Jugendschöffe
Broschüre - Das Schöffenamt in Bayern