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Nachrichten und Neuigkeiten

Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen, Sport- und Reitplätzen bleibt vorerst aufrecht!

Aufgrund der erneuten Hitzeperiode und den damit gesteigerten Wasserverbrauch gerät die gemeindliche Wasserversorgung des Marktes Eichendorf an ihre Grenzen. Entsprechend § 15 Abs. 3 der gemeindl. Wasserabgabesatzung wurde ein Bewässerungsverbot im gesamten Gemeindegebiet für Rasen- und Grünflächen, von Sport- und Reitplätzen erlassen. Dies gilt weiterhin bis Widerruf des Verbots. 

Ausgenommen von diesem Verbot ist die Bewässerung aus privaten Brunnen oder Regenwasserzisternen.

Sobald sich die Situation stabilisiert hat und die Wasserversorgung wieder vollständig gesichert ist, wird das Verbot aufgehoben. Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgt durch den Markt Eichendorf.

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Hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Dingolfing-Landau

Der Deutsche Wetterdienst warnt aufgrund der erneut hochsommerlichen Temperaturen vor einer erhöhten Waldbrandgefahr in den Wäldern und auf den Feldern im Landkreis Dingolfing-Landau.

Aktuell gilt nach dem Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes überwiegend die Warnstufe 3 von 5 (hohe Waldbrandgefahr).

Für Donnerstag, 30.07.2026, und Freitag, 31.07.2026, wird für den gesamten Landkreis Warnstufe 4 von 5 (sehr hohe Waldbrandgefahr) prognostiziert.

Die meisten Vegetations- und Waldbrände entstehen durch menschliches Verhalten – häufig aus Unachtsamkeit, manchmal auch vorsätzlich. Deshalb bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht.

Bitte beachten Sie folgende Verhaltensregeln:
- Kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe – außer an ausdrücklich ausgewiesenen Feuerstellen.
- Nicht rauchen und keine Zigaretten oder Zigarettenreste wegwerfen – auch nicht aus dem Auto.
- Keine Glasflaschen oder Glasscherben in der Natur zurücklassen, da sie bei Sonneneinstrahlung Brände begünstigen können.
- Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras oder anderem leicht entzündlichen Untergrund abstellen. Der heiße Katalysator kann einen Brand auslösen. Nutzen Sie ausschließlich ausgewiesene Parkflächen.

Gemeinsam können wir helfen, Wald- und Flächenbrände zu verhindern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten!

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  5. Bewässerungsverbot von Rasen- und Grünflächen, Sport- und Reitplätzen

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