Nachrichten und Neuigkeiten
Verleihung der Ehrenamtsmedaille - Vorschläge noch bis 15. April 2024 einreichen!
Die alljährliche Verleihung der Ehrenamtsmedaille des Marktes Eichendorf findet in diesem Jahr am Donnerstag, 16. Mai 2024 statt. Daher werden alle Vereine im Gemeindegebiet aufgerufen, Vorschläge in der Gemeindeverwaltung noch bis 15. April 2024 einzureichen. Diese nehmen Frau Able und Frau Noneder gerne persönlich, telefonisch unter 09952/9301-42 oder -47 oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) entgegen.
Ein Antragsformular finden Sie unter Markt Eichendorf - Formulare zum Download (markt-eichendorf.de).
Was sind die Voraussetzungen?
- Mindestens 10-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft eines Vereins - Auszeichung mit versilberter Medaille und Urkunde
- Mindestens 25-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft eines Vereins - Auszeichnung mit einer echt silbernen Medaille und Urkunde
- Die zu ehrende Person muss noch aktiv in der Vorstandschaft tätig sein oder in den letzten Jahren ausgeschieden sein
- Nicht nur Vorstandschaft im "engeren Sinne", sondern auch die erweiterte Vorstandschaft und das Funktionspersonal (z. B. Platzwart usw.)
- Pro Verein wird jährlich maximal eine Person geehrt
- Vereine mit Sitz in der Marktgemeinde Eichendorf
- Vereinszweck: keine reinen Geselligkeitsvereine, es soll Jugendarbeit betrieben werden
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Kehrmaschine säubert innerörtliche Straßen
Kehrmaschine säubert innerörtliche Straßen Am Dienstag, den 02.04.2024 wird mit den Kehrarbeiten der innerörtlichen Gemeindestraßen begonnen. Gestartet wird in der Ortschaft Eichendorf. Danach wird das Gemeindegebiet von Westen (Aufhausen) nach Osten (Kröhstorf) hin abgefahren. Wie auch im letzten Jahr werden die Reinigungsarbeiten von der Fa. Westenthanner ausgeführt. Aus gegebenem Anlass werden alle Bürger der Marktgemeinde gebeten, den Splitt von den Gehwegen an den Straßenrand zu kehren, sodass die Kehrmaschine diesen aufnehmen kann. Um einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten, sollten keine Autos im Zeitraum von zwei Wochen ab Beginn der Arbeiten am Straßenrand geparkt werden! Unabhängig von dieser Reinigungsaktion besteht für die Straßenanlieger weiterhin die Straßenreinigungspflicht gemäß der Verordnung über die Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Die Verordnung kann im Internet unter www.markt-eichendorf.de/index.php/ortsrecht oder im Rathaus eingesehen werden.
Neue Freibadgutscheine
Wir haben neue Gutscheine für unser wunderschönes Eichendorfer Freibad designt und bestellt. Sie werden je nach Wunsch als 12er-Karte oder Saisonkarte ausgestellt. Die Gutscheine sind ab sofort bei uns im Einwohnermeldeamt erhältlich!
Kleiner Tipp an alle, die noch nicht alle Ostergeschenke besorgt haben:
So ein Freibadgutschein eignet sich perfekt fürs Osternesterl für Groß & Klein.