Nachrichten und Neuigkeiten
Europawahl am 09.06.2024 - Wahlhelferschulungen für alle Eichendorfer Wahlhelfer/-innen
Damit bei der anstehenden Europawahl am 09.06.2024 die vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bestens vorbereitet sind, bietet der Markt Eichendorf eine Schulung an. Angesprochen werden hierbei alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, egal ob Wahlvorsteher, Schriftführer oder Beisitzer.
Die Schulung für die Mitglieder der Urnenwahlvorstände findet am Montag, den 03.06.2024 statt, die Schulung für alle Mitglieder der Briefwahlvorstände findet am Dienstag, den 04.06.2024 statt.
Die Wahlhelferschulungen beginnen jeweils um 19 Uhr und finden im Eichendorfer Postsaal statt. Um rege Teilnahme wird gebeten.
Ehrenamtsabend 2024
Gestern fand der alljährliche Ehrenamtsabend des Marktes Eichendorf im Postsaal statt. An diesem Abend wurden 16 Bürger aus der Marktgemeinde für ihr ehrenamtliches Engagement von Bürgermeister Josef Beham ausgezeichnet.
Durch deren freiwilliges Engagement tragen sie dazu bei, unsere Gemeinschaft zu stärken und das Miteinander zu fördern. Sie setzen sich ein, ohne etwas dafür zu erwarten, und das verdient höchste Anerkennung und Respekt, denn jedes Ehrenamt ist von unschätzbarem Wert.
Dafür ein großes Dankeschön!
Erfolgreicher Abschluss - Zwei neue Verwaltungsfachkräfte im Eichendorfer Rathaus
Lena Able und Thomas Haberl von der Marktverwaltung Eichendorf haben nach einjähriger Teilnahme den Beschäftigtenlehrgang I an der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) erfolgreich abgeschlossen.
Der Beschäftigtenlehrgang I ist für Verwaltungsmitarbeiter vorgesehen, die aus anderen beruflichen Zweigen in den öffentlichen Dienst gewechselt sind. Die berufsbegleitende Ausbildung endete mit dem Ablegen der Fachprüfung I und bestand aus einem schriftlichen und einem fachpraktischen Teil. Mit dem Prüfungszeugnis wird die Bezeichnung „Verwaltungsfachkraft“ verliehen.
Thomas Haberl ist im Bauamt tätig und kümmert sich, wie bereits während der Ausbildung, um Spielplätze, Grünanlagen und um das Straßenverkehrsrecht.
Lena Able schaffte es mit ihren Prüfungsergebnissen sogar unter das erste Viertel aller Absolventen. Sie ist im neuen Bürgerbüro der Gemeinde eingesetzt und für die Öffentlichkeitsarbeit und das Melde- und Passwesen zuständig. Lena Able wird ab Juni außerdem im Eichendorfer Standesamt während einer dreimonatigen Einarbeitungszeit zur Standesbeamtin ausgebildet und absolviert parallel den Standesamtslehrgang an der BVS. Noch in diesem Jahr soll sie zur Standesbeamtin des Marktes Eichendorf bestellt werden.
Bürgermeister Josef Beham und Geschäftsleiter Franz Enzensberger gratulierten den beiden Nachwuchskräften zum erfolgreich bestandenen Ausbildungsabschluss und wünschten den beiden alles Gute auf ihrem weiteren beruflichen und privaten Lebensweg.
Wählerverzeichnis für die Europawahl 2024 liegt zur Einsicht bereit Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ab sofort möglich
Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 09.06.2024 wurde an der Anschlagtafel am Rathaus (Passage zum Postsaal) ausgehängt.
Das Wählerverzeichnis wird in automatisierter Form von Dienstag, 21.05.2024 bis Freitag, 24.05.2024 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Eichendorf, Marktplatz 5, Zimmer 2, für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Den Stimmberechtigten wird spätestens bis 19.05.2024 der Wahlbenachrichtigungsbrief übersandt.
In der Bekanntmachung ist auch die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen geregelt.
Einen Wahlschein kann auf Antrag erhalten, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Der Wahlschein kann schriftlich (auch z. B. per Telefax, E-Mail, Bürgerserviceportal des Marktes Eichendorf) oder mündlich (nicht aber telefonisch) bis 07.06.2024, 18.00 Uhr, im Rathaus beantragt werden (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch bis 15.00 Uhr am Wahltag).
Für die Antragstellung ist zwar keine bestimmte Form vorgeschrieben – zweckmäßigerweise ist allerdings auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ein vollständiger Musterantrag aufgedruckt, der ausgefüllt werden kann und unterschrieben sein muss.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist – diese ist ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckt.
Die weiteren Einzelheiten sind aus der öffentlichen Bekanntmachung an der Anschlagtafel am Rathaus ersichtlich.