Nachrichten und Neuigkeiten
Wohnanlage „Reichenwallner-Hof“ in Eichendorf
Ein ehrgeiziges Projekt hat die Gemeindeverwaltung Eichendorf gestartet: Im Ortskern von Eichendorf sollen auf dem Reichenwallner-Gelände (zwischen Marktplatz und Oberanger) die baufälligen Gebäude abgerissen und eine Wohnanlage mit 17 modernen Wohnungen in unterschiedlichen Größen und eine Ladeneinheit entstehen!
Man hat bereits eine Vorplanung ausarbeiten lassen, wie das Ganze aussehen könnte, so dass es sich zum einen in das Konzept der Städtebausanierung einfügt und zum zweiten den Wohnungsmarkt in Eichendorf belebt.
Vereinfachung im Gestattungswesen
Für Veranstaltungen bei denen Alkohol verkauft wird (z.B. Vereinsfest, Dorffest, usw.) ist eine Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 12 GastG zu beantragen.
Die Beantragung muss mindestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgen, da vor der Genehmigung dem Jugendamt und der Polizei Gelegenheit gegeben werden muss, dazu Stellung zu nehmen.
Erfolgt die Anmeldung nicht rechtzeitig ist eine Strafgebühr von 25 Euro zu entrichten oder das Fest kann im schlimmsten Fall nicht genehmigt werden. Eine Absage der Veranstaltung ist die Folge.
Neu ist seit diesem Jahr, dass jetzt die Möglichkeit besteht mehrere Veranstaltungen für das Jahr auf einmal zu melden, soweit diese am selben Veranstaltungsort stattfinden. Bei unterschiedlichen Veranstaltungsorten ist pro Örtlichkeit jeweils eine Anmeldung notwendig.
Außerdem ändern sich auch die Gebühren. Für eine einzelne Veranstaltung bleibt die Gebühr bei 30 Euro und für die Sammelmeldung wird eine Gebühr von 50 Euro fällig. Somit ist die Sammelanmeldung bereits ab zwei Veranstaltungen günstiger und der Aufwand für die Genehmigung wird noch dazu gemindert.
„Unser Dorf hat Zukunft - Unser Dorf soll schöner werden“ Wettbewerb 2016 - 2019
Mitmachen. Dabei sein. Gewinnen! - Dorfwettbewerb 2016 – 2019
„Wollen Sie Ihr Dorf positiv weiterentwickeln, die Lebensqualität erhöhen und zukunftsträchtige Projekte verwirklichen? Dann seien Sie beim 26. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden“ aktiv dabei.“ Mit diesen Worten wirbt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Teilnahme am Wettbewerb.
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Neues Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015 - Mieter und Vermieter aufgepasst
Wer künftig den Wohnort wechselt, wird durch das neue Gesetz verpflichtet, seinen Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Wenn ein Mieter aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, ist eine Abmeldung erforderlich. Während für beides bislang meist ein einfaches Formular genügte, verlangen die Behörden ab 1. November eine Bescheinigung des Vermieters. Dies hat eine sogenannte Mitwirkungspflicht zur Folge: Ab November müssen die Vermieter innerhalb von zwei Wochen eine Bescheinigung über den Ein- oder Auszug ihres neuen Mieters ausstellen. Diese Bescheinigung können sie entweder dem Mieter oder direkt der zuständigen Behörde zukommen lassen.
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