Nachrichten und Neuigkeiten

Die Bayerische Staatskanzlei hat einen sehr hilfreichen Leitfaden herausgebracht, welcher alle relevanten Informationen rund um das Thema "Feste feiern" zusammengefasst hat:

Dieser Leitfaden kann über einen Klick auf das Bild unten heruntergeladen werden. Alternativ liegen gedruckte Broschüren im Rathaus, Zimmer Nr. 1, aus.

Leitfaden für Vereinsfeiern

Der Markt Eichendorf möchte in diesem Zuge die Vereine daran erinnern, dass jedes öffentliche Fest vorab der Gemeinde anzuzeigen ist. Anliegend finden Sie das Formular, über welches die jeweilige Veranstaltung dem Ordnungsamt des Marktes Eichendorf anzuzeigen ist, des Weiteren kann mit diesem Formular auch ein Antrag auf eine Gestattung nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz für den Ausschank von Alkohol beantragt werden:

Anzeige Veranstaltung Eichendorf

Wir empfehlen allen Vereinen, so früh wie möglich mit unserem Ordnungsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, welche Anzeige- und Erlaubnispflichten und welche Vorgaben genau bestehen, sodass gemeinsam vernünftige Lösungen gefunden werden können.

Ihr Ansprechpartner im Ordnungsamt: Florian Loher; Tel.: 09952/9301-43

 

Die Bayerische Staatskanzlei hat einen sehr hilfreichen Leitfaden herausgebracht, welcher alle relevanten Informationen rund um das Thema "Feste feiern" zusammengefasst hat:

Dieser Leitfaden kann über einen Klick auf das Bild unten heruntergeladen werden. Alternativ liegen gedruckte Broschüren im Rathaus, Zimmer Nr. 1, aus.

Leitfaden für Vereinsfeiern

Der Markt Eichendorf möchte in diesem Zuge die Vereine daran erinnern, dass jedes öffentliche Fest vorab der Gemeinde anzuzeigen ist. Anliegend finden Sie das Formular, über welches die jeweilige Veranstaltung dem Ordnungsamt des Marktes Eichendorf anzuzeigen ist, des Weiteren kann mit diesem Formular auch ein Antrag auf eine Gestattung nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz für den Ausschank von Alkohol beantragt werden:

Anzeige Veranstaltung Eichendorf

Wir empfehlen allen Vereinen, so früh wie möglich mit unserem Ordnungsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, welche Anzeige- und Erlaubnispflichten und welche Vorgaben genau bestehen, sodass gemeinsam vernünftige Lösungen gefunden werden können.

Ihr Ansprechpartner im Ordnungsamt: Florian Loher; Tel.: 09952/9301-43

 

 

Wahlhelfer gesucht

Aufruf zur ehrenamtlichen Mitarbeit als Wahlhelfer/in zur Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023.

Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Die Abwicklung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich - deswegen sucht der Markt Eichendorf für die am 08. Oktober 2023 stattfindende Landtags- und Bezirkswahl ehrenamtliche Helfer/innen.

Es erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit. Denn Wahlen bieten die Möglichkeit, Demokratie "hautnah" zu erleben, ganz nach dem Motto "mittendrin statt nur dabei".

Um als Wahlhelfer/in tätig werden zu können, müssen Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens drei Monate in Eichendorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Sie brauchen keine Vorkenntnisse, müssen jedoch zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sein.

Für die Unterstützung erhalten die Wahlhelfer/innen ein Erfrischungsgeld.

Wahlhelfer/innen, welche uns schon in früheren Wahlen unterstützt haben, brauchen sich nicht erneut anzumelden, da sie von uns zu gegebener Zeit persönlich benachrichtigt werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie sich bei uns melden würden.

 

Hier finden Sie die Ergebnisse der einzelnen Stimm- und Briefwahlbezirke des Marktes Eichendorf in Echtzeit: 

Für die Landtagswahl: https://markt-eichendorf.de/wahlen/ltw/

Für die Bezirkswahl: https://markt-eichendorf.de/wahlen/btw/

 

 

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