Am 24. September sind über 61 Millionen Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des 19. Deutschen Bundestages zu bestimmen - in 299 Wahlkreisen im Bundesgebiet werden die Bundestagsabgeordneten gewählt.

Die Normalgröße des Parlaments liegt bei 598 Abgeordneten, die Hälfte davon direkt gewählt in den Wahlkreisen, die andere Hälfte über die Parteilisten – zusammen muss der Parteienproporz abgebildet werden. Aber diese spezifische Verbindung von Direktwahl und Verhältniswahl führt dazu, dass Überhangmandate entstehen können. Zudem gibt es Ausgleichsmandate. Sie wurden eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2012 entschieden hat, dass Überhangmandate nur in einem begrenzten Umfang zulässig sind, weil sie das Ergebnis der Verhältniswahl (und allein diese zählt) verzerren. Mit den Ausgleichsmandaten wird der Proporz wiederhergestellt. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr dort an Sitzen nach dem Zweistimmenergebnis insgesamt zustehen.

Unser Wahlkreis

Ein Wahlkreis ist der – in der Regel geographisch zusammenhängende – Teilraum eines Wahlgebietes, in dem Wahlberechtigte über die Besetzung eines oder mehrerer Mandate abstimmen. Wir wählen im Wahlkreis 230 (Rottal-Inn). Er umfasst die Landkreise Dingolfing-Landau und Rottal-Inn sowie vom Landkreis Landshut die Gemeinden Aham, Gerzen, Kröning und Schalkham.

 

Erststimme - Zweitstimme

Auf dem Stimmzettel können wir zwei Kreuzchen machen, also zwei Stimmen vergeben. Mit der so genannten „Erststimme“ wählen wir unseren Wahlkreiskandidaten, also den Politiker, der für unsere Region in den Bundestag einziehen soll. Mit unserem zweiten Kreuz, der „Zweitstimme“, entscheiden wir über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag.

Der Kandidat, der die meisten Erststimmen im Wahlkreis bekommt, ist gewählt – und das übrigens völlig unabhängig davon, wie das Gesamtergebnis seiner Partei ausfällt. Über die so gewonnenen Direktmandate wird sichergestellt, dass jede Region Deutschlands im Bundestag vertreten ist.

Mit unserem zweiten Kreuz, unserer „Zweitstimme“, entscheiden wir schließlich über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag. Diese Stimme ist somit die entscheidende, denn sie legt fest, welche Fraktion oder Parteienkoalition später die Mehrheit hat, um den Bundeskanzler zu wählen.

Bekommt eine Partei bundesweit weniger als fünf Prozent aller abgegebenen Stimmen, scheitert sie an der Sperrklausel (auch: Fünf-Prozent-Hürde) und ist nicht im Bundestag vertreten – es sei denn, die Partei erringt mindestens drei Direktmandate: Dann wird die Partei bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten berücksichtigt.

Aber Vorsicht - Ungültige Stimmzettel vermeiden

Die Stimmabgabe für die Erst oder Zweitstimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel mehr als eine Markierung je Spalte hat, wenn er keine oder keine zweifelsfrei erkennbare Kennzeichnung enthält oder wenn außer dem Kreuz Bemerkungen aufgeschrieben werden.

Bei einem Stimmzettel mit lediglich einer Stimmabgabe ist nur die fehlende Stimme ungültig.

Briefwahl nutzen

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.

Und so funktioniert es: Füllen Sie den Antrag auf Briefwahl aus, der sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte befindet, und senden Sie ihn per Post oder Fax an die Gemeindebehörde. Selbstverständlich können Sie ihn dort auch persönlich vorbeibringen. Auch auf der Internetseite des Marktes Eichendorf befindet sich ein Wahlscheinantrag zum Herunterladen oder zum Versenden an die Gemeinde. Lediglich die Antragstellung per Telefon ist unzulässig.

Die Briefwahl kann in der Regel bis Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, beantragt werden (in einigen wenigen, im Gesetz festgelegten Ausnahmefällen, sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr).

Wahlrechtsgrundsätze bleiben gewahrt

Auf Ihren Antrag hin werden Ihnen folgende Unterlagen ausgehändigt oder zugesandt:

  • ein mit dem Dienstsiegel der zuständigen Behörde versehener Wahlschein, auf dem Ihr Name steht,
  • ein amtlicher Stimmzettel Ihres Wahlkreises,
  • ein amtlicher Stimmzettelumschlag,
  • ein amtlicher Wahlbriefumschlag, der bereits mit der Anschrift versehen ist, an die Sie den Wahlbrief senden müssen,
  • sowie ein ausführliches Merkblatt, das Ihnen bei der Briefwahl behilflich sein soll.

Füllen Sie den Stimmzettel aus und stecken Sie nur diesen in den Stimmzettelumschlag, den Sie danach verschließen. Diesen Stimmzettelumschlag wiederum stecken Sie gemeinsam mit dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag und verschließen ihn ebenfalls. So kann der Stimmzettel ungelesen vom Wahlschein, auf dem ja Ihr Name steht, getrennt werden; das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt!

Dass die Wahl frei erfolgt ist, wird dadurch sichergestellt, dass Sie auf dem Wahlschein mit Ihrer Unterschrift an Eides statt erklären, dass die Stimmen persönlich, auf jeden Fall aber nach Ihrem erklärten Willen abgegeben wurden. Diese Unterschrift ist sehr wichtig – bitte nicht vergessen!

Wahldauer – Wahllokale - Prognose

Die Wahl am Sonntag, 24.09.2017, dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Für das Gemeindegebiet werden wieder die üblichen 9 Wahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke gebildet.

Nach 18.00 Uhr werden im Rathaus die einzelnen Ergebnisse der Wahlbezirke zusammengestellt und an das Landratsamt weitergemeldet. Das Ergebnis wird auch auf der Internetseite des Marktes Eichendorf veröffentlicht, sobald es komplett vorliegt.

Auf die weiteren Einzelheiten (z.B. Ausgabe von Briefwahlunterlagen usw.) wird rechtzeitig durch weitere Bekanntmachungen hingewiesen, die an der Anschlagtafel am Rathauseingang aushängen und im Lokalteil der Tagespresse veröffentlicht werden.