Nachrichten und Neuigkeiten

Die Gemeinden haben zwei Möglichkeiten, um rechtsetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Satzungen werden erlassen, um gemeindliche Angelegenheiten zu regeln. Die Befugnis zum Satzungserlass folgt grundsätzlich aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht, das auch die Rechtsetzungsautonomie umfasst. Das Verfahren zum Satzungserlass ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt (Art. 23 und 24 GO). Satzungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde bedürfen dabei keiner gesonderten Ermächtigung, wenn sie nicht in Rechte Dritter eingreifen oder Verpflichtungen Dritter berühren. Der Erlass von Satzungen zur Regelung übertragener Angelegenheiten sowie von Satzungen, die Verstöße gegen ihre Regelungen mit Geldbuße bedrohen (= bewehrte Satzungen), sind dagegen nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig.
Beispiele für gemeindliche Satzungen sind Satzungen mit Anschluss- und Benutzungszwang im Wasser- und Abwasserbereich oder Beitrags- und Gebührensatzungen nach dem Kommunalabgabengesetz.

Bei den gemeindlichen Verordnungen steht demgegenüber in der Regel ein sicherheitsrechtlicher Zweck im Vordergrund. Der Erlass von Verordnungen ist nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig. Allgemeine Regelungen zum Verfahren beim Erlass kommunaler Verordnungen finden sich z. b. im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Das LStVG und andere Gesetze enthalten überdies Ermächtigungen zum Erlass gemeindlicher Verordnungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.


Nachstehend sind die Rechtsnormen des Marktes Eichendorf aufgeführt und können im pdf-Format eingesehen werden. Die rechtsgültigen Original-Ausfertigungen befinden sich in den Akten der Gemeindeverwaltung. Soweit Lagepläne enthalten sind, sind diese aufgrund des Speicherformates zur Maßentnahme nicht geeignet.


1. Satzungen

1.1 Haushaltsplan und Haushaltssatzung, Steuern

-Haushaltsplan
-PDF Download
-PDF DownloadSatzung über die Erhebung der Hundesteuer

1.2 Marktgemeinderat und Verwaltung

-PDF Download Geschäftsordnung des Marktgemeinderates  Eichendorf 2020-2026
-PDF Download Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts 2020-2026
-PDF DownloadSatzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreiss
-PDF Download Satzung zur Regelung der Tätigkeit des Seniorenbeauftragten
-PDF Download Satzung zur Regelung der Tätigkeit des Jugendbeauftragten
-PDF DownloadAllgemeine Erlaubnis für Lotterien und Ausspielungen der Regierung von Niederbayern v. 18.10.2017

1.3 Gemeindliche Einrichtungen

-PDF Download Entwässerungssatzung
-PDF DownloadBeitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
-PDF Download Wasserabgabesatzung - WAS - 2003 und Änderungssatzung zur WAS 2017
-PDF Download Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
-PDF Download Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung
-PDF Download Satzung Abwasserabgabe Kleineinleiter
-PDF Download Wochenmarktsatzung

-PDF DownloadBadeordnung für die Benutzung des Freibades Eichendorf 
- PDF DownloadSatzung Benutzung oeff. Einrichtung Sport- und Aktivzentrum

1.4 Bauwesen

-PDF Download Erschließungsbeitragssatzung
-PDF Download Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes im Ortskern von Eichendorf
-PDF Download Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a – 135 c de3s BauGB
- PDF Download Satzung bes. Vorkaufsrecht Nahversorgung an der Bahnanlage_ 13.10.2018
- PDF DownloadSatzung bes. Vorkaufsrecht Par. 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Ortsteil Eichendorf
- PDF DownloadSatzung bes. Vorkaufsrecht nach Par. 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Ortsteile Adldorf und Eichendorf
- PDF DownloadSatzung bes. Vorkaufsrecht Poecking v. 29.07.2019
-PDF DownloadStellplatzsatzung - StS - v. 29.07.2019
- PDF Download
Satzung besonderes Vorkaufsrecht Par. 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Ortsteil Aufhausen
- PDF DownloadSatzung bes. Vorkaufsrecht Par. 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Ortsteil Perbing_2020-11-20
- PDF DownloadSatzung bes. Vorkaufsrecht Par. 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Ortsteil Kröhstorf v. 23.12.2020
-
PDF DownloadSatzung bes. Vorkaufsrecht Par. 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Ortsteil Indersbach v. 04.03.2021

1.5 Bebauungspläne (in Kraft)

Die in Kraft getretenen Bebauungspläne finden Sie  unter Bauen, Wohnen, Energie & Umwelt bei "Bauleitplanung" !

1.6 Städtebauliche Satzungen (in Kraft)

Die in Kraft getretenen Städtebaulichen Satzungen finden Sie  Kürze unter Bauen, Wohnen, Energie & Umwelt bei "Bauleitplanung" !

1.7 Außenbereichssatzungen (in Kraft)

Die in Kraft getretenen Außenbereichssatzungen finden Sie unter Bauen, Wohnen, Energie & Umwelt bei "Bauleitplanung" !

1.8 Feuerwehren

-PDF Download Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren
-PDF Download Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für die Feuerwehren

1.9 Friedhofswesen

Liebe Mitbürger, die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung werden derzeit neu ausgearbeitet – nach Erlass werden sie hier zur Information bereitgestellt.


2. Verordnungen

-PDF Download{Reinigungs- und Winterdienst-Sicherungsverordnung v. 16.04.2018}
-PDF Download Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen 2009


3. Richtlinien (intern für die Verwaltung anzuwenden)


-PDF Download Richtlinie über die Förderung der Vereine und Verbände
-PDF Download Richtlinie über Verleihung der Ehrenamtsmedaille

 

Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1876) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem. Die Standesämter sind auf kommunaler Ebene organisiert.

Aufgaben und Organisation:

Die meisten der amtlichen Vorgänge betreffen Geburten, Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften und Todesfälle (auch mit Ausstellung einer Sterbeurkunde). Diese drei Vorgänge dürfen nur amtlich vorgenommen werden, weil sie die Gesellschaft in hohem Maß betreffen und Missbräuche unbedingt zu vermeiden sind.
Die Sachbearbeitung obliegt Standesbeamten, die entsprechend ausgebildet und bestellt sein müssen.
Neben den Beurkundungen des Personenstandes und der Vorbereitung (sog. Anmeldung der Eheschließung) und Durchführung der Eheschließung und Begründung von Lebenspartnerschaften gehört die Ausstellung von Personenstandsurkunden zu den häufigsten Tätigkeiten im Standesamt, wo der Standesbeamte als Urkundsbeamter innerhalb seines Geschäftsbereiches öffentliche Urkunden ausstellt.

Weitere Aufgaben sind unter anderem die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung, die Entgegennahme und Beurkundung eidesstattlicher Versicherungen in Personenstandsangelegenheiten, die Beglaubigung und Entgegennahme von namensrechtlichen Erklärungen, die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, die Führung der Testamentskartei, regional die Entgegennahme von Erklärungen zum Kirchenaustritt, Mitteilungen an andere Standesämter und die Mitwirkung bei der Bevölkerungsstatistik.

Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, klicken Sie bitte zu weiteren und detaillierten Informationen einfach auf eines der unten aufgeführten Dokumente. Gerne beraten wir Sie natürlich auch persönlich im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten.

Hier finden Sie weitere Informationen zu einzelnen Themen:


Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:

Standesamt
Markt Eichendorf
Marktplatz 5
94428 Eichendorf
Tel. 09952/930119
Fax 09952/930134
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bitte beachten Sie bei der standesamtlichen Trauung und geben Sie dies auch an Ihre Gäste weiter:
Bitte beachten Sie, dass im gesamten Rathausbereich (einschließlich Rathausinnenhof) wegen der Rutsch- und Verletzungsgefahr Reis, Konfetti, Blumenblüten o.ä. nicht gestreut oder verbreitet werden darf!
Bild- und Tonaufnahmen während der Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen und auch im Hinblick auf evtl. Störungen der Eheschließungszeremonie nur mit Zustimmung des jeweiligen Standesbeamten vorgenommen werden. Eine Veröffentlichung im Internet (z.B. auf YouTube) oder eine Verbreitung über soziale Netzwerke ist aus urheberrechtlichen Gründen und Verletzung des Persönlichkeitsrechts (zumindest des Standesbeamten) grundsätzlich nicht gestattet. Die durch den jeweiligen Standesbeamten zugelassenen Aufnahmen sind nur als Erinnerung für Sie persönlich und Ihre nahen Verwandten bestimmt.

 

Kirchenaustritt

Mündliche Austrittserklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft bedarf nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen Erklärung beim Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes.
Bitte bringen Sie zur Austrittserklärung Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Dringend empfiehlt sich eine Terminvereinbarung unter der Tel.Nr. 09952/9301-19 (Standesamt).
Weiterer Ablauf
Das Standesamt meldet Ihren Kirchenaustritt weiter an das Einwohnermeldeamt, das Kirchensteueramt und an das Wohnsitzfinanzamt.
Zum Heiratseintrag wird der Austritt nur auf ausdrücklichen Wunsch eingetragen.
Sie erhalten eine beglaubigte Abschrift für Ihre Unterlagen bzw. zur Weitergabe an Steuerberater oder Arbeitgeber.
Gebühren
Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung und die Ausstellung der Abschrift wird eine Gebühr in Höhe von 35 EUR erhoben.
Hinweise
Die Angaben zur Taufe sind freiwillig und dienen der Verwaltungserleichterung bei den Religionsgemeinschaften, die die Austritte in ihren Registern vermerken.

 

Kronleuchter im Trauungszimmer und RingeDer Tag der Eheschließung ist etwas ganz Besonderes. Wir bieten Ihnen für den schönsten Tag in Ihrem Leben ein stilvolles Ambiente!
Im neu gestalteten Trauungszimmer wurden alte Stilmöbel mit modernen Elementen zu einem harmonischen Gesamtbild verbunden.

Nach vollzogener Trauung werden Sie – soweit Sie einverstanden sind – zusammen mit dem/der Standesbeamten/in für das „Eichendorfer Hochzeitsalbum“ zur Erinnerung abgelichtet.

Trauungszimmer

Trauungszimmer

Neu ist, dass Sie mit einer größeren Hochzeitsgesellschaft bei uns auch im Postsaal heiraten können.

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Bitte sprechen Sie uns bezüglich der Modalitäten einfach an!

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

Marktgemeinde Eichendorf
Marktplatz 5
94428 Eichendorf

Vertreten durch:

Josef Beham, 1. Bürgermeister

Kontakt:

Telefon: (09952) 9301-0
Telefax: (09952) 9301-35
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE128969216

Aufsichtsbehörde:

Kommunalaufsicht Landratsamt Dingolfing-Landau
Postfach 1420, 84125 Dingolfing
http://www.landkreis-dingolfing-landau.de

 

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Kommunale Haftpflichtversicherung
Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, 80538 München
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Franz Enzensberger, Geschäftsleitung
Marktplatz 5
94428 Eichendorf
e-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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